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Das Gewinnspiel findet im Rahmen einer Fundraising-Aktion statt, deren Erlös der Stiftung »The MA1stNews Editors Foundation« zufließt. Der Reinerlös dient ausschließlich dazu, das künftige Erscheinen des kostenlosen und werbefreien Literaturmagazins »Literaturzirkel Belletristik, Science Fiction & Fantasy« sicherzustellen. Aus dem Stiftungsvermögen werden ausschließlich Kosten für die Leistungen Dritter (beispielsweise Domain- und Providergebühren, Telekommunikationskosten, Gebühren für die Verwendung copyrightgeschützten Materials) beglichen; die Redakteure und Mitarbeiter des Magazins sind ehrenamtlich tätig und werden – auch zukünftig – für ihre Arbeit nicht entlohnt.
An der Fundraising-Aktion können weltweit alle juristischen Personen und alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, teilnehmen, soweit die gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, dies nicht ausdrücklich untersagen. Dies gilt jedoch nicht für die Teilnahme am Buchpreis-Gewinnspiel.
Für die Spenden, für die es weder einen Mindestbetrag noch ein Limit gibt, wird – soweit sie nicht anonym auf das im Folgenden näher bezeichnete Konto überwiesen oder eingezahlt werden – eine Spendenquittung ausgestellt. Die bei der Fundraising-Aktion von den Spendern gemachten Angaben werden nur zum Zwecke der Prüfung durch die Finanzbehörden gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM Buchpreis-GEWINNSPIEL:
Teilnahmeberechtigt am Buchpreis-Gewinnspiel sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie werden in folgenden als »Teilnehmer« bezeichnet.
Juristische Personen sind, wie Mitarbeiter des Magazins »Literaturzirkel Belletristik, Science Fiction & Fantasy« und andere an der Konzeption und Umsetzung der Gewinnspiele beteiligte Personen, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnehmer am Buchpreis-Gewinnspiel ist diejenige Person, welche vor Teilnahmeschluss
eine Summe von mindestens 300 Eurocent (3,00 Euro)
oder ein beliebiges Vielfaches dieses Betrages
auf folgendes Konto überweist oder einzahlt:
Kontoinhaber: Literaturzirkel (M. Alsdorf)
Kontonummer: 46622012
Bankleitzahl: 790 500 00
Kreditinstitut: Sparkasse Mainfranken Würzburg
Teilnahmeschluss ist der 31. Januar 2011 (Es gilt das Datum der Wertstellung des überwiesenen Betrages.) Zwingend notwendig ist dabei die Angabe des Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift des Teilnehmers.
Es sind pro Teilnehmer beliebig viele Überweisungen oder Einzahlungen möglich. Aus jeder Überweisung/Einzahlung wird auf elektronischem Wege ein »Los« generiert. Aus diesen Losen werden unter notarieller Aufsicht per Zufallsgenerator die Gewinner ermittelt.
Für das Buchpreis-Gewinnspiel sind folgende Preise ausgelobt:
1. Preis: Ein Buchpaket im Wert von mindestens 300,00 Euro.
2. + 3. Preis: Je ein Buchpaket im Wert von mindestens 120,00 Euro.
4. - 10. Preis: Je ein Buchpaket im Wert von mindestens 60,00 Euro.
11. - 20. Preis: Je ein Buchpaket im Wert von mindestens 30,00 Euro.
10 Trostpreise: TEMPORAMORES – Den Überwindern von Raum und Zeit
im Wert von jeweils 18,00 Euro.
Die Buchpakete sind mit Neuerscheinungen aus den aktuellen Verlagsprogrammen Winter 2010/11 gefüllt. Der angegebene Wert der Buchpakete darf bei der Addition der Einzelpreise um maximal 10 % unterschritten werden.
Es werden nur die für das Buchpreis-Gewinnspiel ausgelobten, oben näher beschriebenen Preise verlost. Die Auslosung findet unter notarieller Aufsicht nur unter den Teilnehmern statt, die alle im vorstehenden beschriebenen Teilnahmebedingungen für das Buchpreis-Gewinnspiel erfüllt haben.
Termin für die Auslosung ist der 11. Februar 2011.
Die Gewinner der ausgelobten Preise werden zeitnah zur Verlosung per Post unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben benachrichtigt; der Veranstalter behält sich vor, im Zeitraum zwischen dem 11. Februar 2011 und dem 1. April 2011 eine Liste der Gewinner zu veröffentlichen. Jeder Gewinner wird in dieser Liste mit dem Initial seines Vornamens, dem kompletten Nachnamen und dem Kfz-Kennzeichen des Wohnorts genannt. Alle weiteren bei der Teilnahme gemachten personenbezogenen Daten bleiben ungenannt.
Die ausgelobten Preise werden den Gewinnern bis spätestens 20. Februar 2011 per versichertem Versand durch ein Transportunternehmen an die bei der Anmeldung angegebene Adresse übersandt. Es gilt das Datum des Einlieferungsscheins. Mit Aufgabe des Preises beim Transportunternehmen geht die Gefahr auf dessen Eigner/Betreiber über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich.
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
Die Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Die bei diesem Gewinnspiel von den Teilnehmern gemachten Angaben werden nur zum Zwecke des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die aus den Angaben der Teilnehmer generierten Lose werden sofort nach der Auslosung unter notarieller Aufsicht vernichtet. Allein die Daten der Gewinner bleiben bis zum 1. März 2011 in der Obhut des Notars und werden von diesem nach Vorlage der von den jeweiligen Gewinnern unterzeichneten Empfangsbelege, die spätestens an diesem Tage durch den Veranstalter zu erfolgen hat, vernichtet. Der aufsichtführende Notar protokolliert lediglich die ordnungsgemäße Abwicklung des Gewinnspiels und versichert die Richtigkeit dieses Protokolls an Eides statt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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